Lasersicherheit
Kommender Laserschutzkurs: 27.04.2023 ( für mehr Infos klicken )
Lasersicherheit – ist keine unverständliche Magie – sondern lediglich „Know-How“!
Das Thema Lasersicherheit nehmen wir sehr ernst – und das mit Recht. Wir weisen eindringlich darauf hin, dass arbeiten mit Showlasern nicht zu unterschätzen. Nicht umsonst bedarf es einer Genehmigung, sobald man einen Laser der Klassen 2, 3 oder 4 öffentlich einsetzen will.
Wichtig zu wissen ist, dass Pangolin Software eine Vielzahl an Sicherheitseinstellungen bietet – wichtig ist aber auch, dass beispielsweise der TÜV softwareseitige Sicherheitseinstellungen bei Showlaserabnahmen „nicht“ berücksichtigt. Hier werden in der Regel „bauliche Maßnahmen“ verlangt. Die „Pangolin Sicherheitslinse“ ist ein Beispiel dafür.
Dennoch… viele Showlaser Benutzer betreiben ihre Laser auch privat. Da hier keine Überprüfungen stattfinden, ist es umso wichtiger, die Sicherheit der Zuschauer zu gewährleisten. Die Software Pangolin QuickShow nimmt sich diesem Thema in mehreren Bereichen an. Mit Hilfe von spezifischen Projektionszonen werden schon einige Ausgabebereiche ( z.B. Hot-Beams oder Target Beams ) automatisch ausschließlich oben ausgegeben. Die genaue Position der Ausgabe können Sie natürlich selber festlegen und dem Aufbau des Lasers anpassen. Den Projektionszonen ist zudem eine Strahldämpfungskarte zugewiesen. Hier legen Sie z.B. fest, dass alle Strahlen ins Publikum mit verminderter Leistung ausgegeben werden. Mehr zu dem Thema hier.
Um einen Laser sicher zu betreiben, empfehlen wir nicht nur die Sicherheitseinstellungen von Pangolin QuickShow zu nutzen, sondern auch einen Kurs zum Laserschutzbeauftragten zu besuchen. Ein solcher Kurs beschert Ihnen nicht nur ein „Zertifikat zum Laserschutzbeauftragten“, sondern vermittelt Ihnen die tatsächlichen Gefahren und den adäquaten Umgang damit. Eine weitere Empfehlung für all diejenigen, die sich intensiver mit Pangolin Software und Lasershows beschäftigen, ist der Besuch eines Pangolin Software Seminars, oder die Teilnahme an einem Webinar. Dort bekommen Sie die Arbeit mit Projektionszonen von einem Fachmann erklärt und können das Gelernte noch während des Kurses am eigenen Laptop umsetzen.
Was ist ein Laserschutzbeauftragter und wann wird dieser gebraucht?
Hier die offizielle Definition des Laserschutzbeauftragten
Bei Benutzung eines Lasers der Klasse 3R, 3B oder 4 (nach Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ BGV B2) muss ein Laserschutzbeauftragter vom Unternehmer schriftlich bestellt werden. Der Unternehmer kann diese Aufgabe selbst übernehmen. Grundlage für die Bestellung ist § 6 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV B2. Laserschutzbeauftragte müssen ausreichende Sachkunde besitzen. Diese kann entweder durch die berufliche Ausbildung oder auch über Erfahrung nachgewiesen werden. Weiterhin wird in der Durchführungsanweisung die Teilnahme an einem Lehrgang empfohlen, der den Vorschriften der Berufsgenossenschaften entspricht.
Der Laserschutzbeauftragte muss die Laserschutzbereiche eindeutig kennzeichnen und muss regelmäßig die Notausschaltung auf Ihre Funktion hin testen. In den meisten Fällen ist der Laserschutzbeauftragte auch zuständig, für die Anzeige der Laser bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde und koordiniert die Abnahme seitens eines staatlichen Sachverständigen. Ferner hat er den Unternehmer in vielen Bereichen zu beraten, zum Beispiel bei der Auswahl von Schutzausrüstung, Einweisung von Beschäftigten und Untersuchung von Unfällen mit Laserstrahlung gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Da die Voraussetzungen für Showlaser und Lasershowsoftware an den Aufstellungsorten grundsätzlich verschieden sind, können wir ohne individuelle Angaben keine fachgerechten, kompetenten Infos zur Lasersicherheit vor Ort geben. Es gibt jedoch einen Gesetzestext zu den Bestimmungen zu „Laser-Einrichtungen für Show- oder Projektionszwecke“, die grundsätzlich gelten. Diesen stellen wir hier zur Verfügung. Um das BGI 5007 als Buch zu lesen, klicken Sie bitte hier. Die Seiten werden einfach mit der Maus geblättert.
Natürlich können Sie sich auch jederzeit an uns direkt wenden, wenn Sie Fragen zur Lasersicherheit oder zu Showlaserabnahmen haben. Wir helfen gerne gerne weiter. Alle notwendigen Kontakte sind vorhanden.
In regelmäßigen Abständen geben wir Ihnen die Möglichkeit, an einer unserer Schulungen zum Laserschutzbeauftragten teilzunehmen. Wir führen diese Seminare in der Regel in den Räumlichkeiten unserer Partnerfirmen durch. Eine Ausnahme stellt das LSB Seminar auf der Prolight & Sound 2023 dar, wo wir uns in einem Konferenzraum des Mercure Hotels in Frankfurt treffen. In jedem Fall führen wir die Kurse in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen Dr. G. Uhlig durch.
Die Kursgebühr beträgt in der Regel 299€ inklusive gesetzlicher 19% MwSt. pro Person. Ein umfangreiches Catering ist bereits im Preis enthalten! Ein Lasershow Spezialist wird den Kurs praxisnah unterstützen und einige Erklärungen des Dozenten an Hand von praktischen Beispielen darstellen ( z.B. aktive Strahlüberwachung ). Sämtliche Pangolin Lasershow Software, sowie hochwertige Showlaser werden zur Verfügung stehen, mit denen in den Pausen und am Ende des Kurses verschiedene Lasershows vorgeführt werden. Hier kommt dann die Sicherheitstechnik zum Einsatz, die Bestandteil des Kurses ist.
Sie erhalten direkt im Anschluss an das Seminar ein offiziell anerkanntes Laserschutzzertifikat nach EN 60 825 und BGVB2 Unfallverhütungsvorschrift für Laserstrahlung in der „Sachkunde zum Laserschutzbeauftragten“ durch den Dozenten des Seminars ausgehändigt.
Anmeldung zum Laserschutzkurs: Hier entlang!